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Die Räuber: Von Wegelagerern und Blitzern

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Hahns Verlag
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Von ALBRECHT WILKE

“Jesus Christus! Was ist das?” Viel Lärm um nichts als einen kleinen Blogbeitrag über Blitzer (Blitzer: Mittel zur Verkehrssicherheit oder Abzocke?), und schon geht man sich in den Kommentaren gegenseitig an die Gurgel. Ja gut, bei Guido Bellberg gibt es sogar regelmäßig Tote. Aber soweit soll es doch nicht kommen, Freunde!

Was beim Lesen der Kommentare geradezu ins Auge sticht, ist, dass es anscheinend in jedem Land der Welt so etwas wie eine geschichtlich geprägte Haltung gegenüber dem Staat und seiner Regulierung des Alltagslebens gibt. Während man beispielsweise in den USA staatlicher Regulierung traditionell skeptisch gegenübersteht, wird diese in der BRD des Öfteren lautstark eingefordert. Während in Übersee sogar die Einführung einer allgemeinen Krankenversicherung Misstrauen erweckt, erregt hierzulande nicht einmal ein Spionagesystem, gegenüber dem die Stasi wie ein Häuflein Amateurfunker erscheint, größeres Ärgernis.

Jedoch finden sich in den Kommentaren nicht nur Befürworter, sondern auch Gegner von Blitzern, welche mehr der Abzocke als der Verkehrssicherheit zu dienen scheinen. An dieser Stelle treffen zwei scheinbar gegensätzliche Haltungen aufeinander, die aber tatsächlich aneinander vorbei reden: und zwar bezüglich Frage der Mitsprache der Verkehrsteilnehmer beim Aufstellen von Verkehrsschildern und Blitzern. Das Problem ist vielleicht am besten mit dem Fußballsport vergleichbar: Wenn während des Spiels Abseits gepfiffen wird, bringt es denkbar wenig, gegenüber dem Schiedsrichter seine Ablehnung der gerade geltenden Abseitsregel zu äußern. Wohl aber ist außerhalb des Platzes, zum Beispiel im Rahmen eines Turniers, durch die Sportler, Funktionäre und Medien die Änderung einer nachweislich unsinnigen Abseitsregel möglich. Auch Verkehrsschilder und Blitzer sind nicht gottgegeben, sondern wünschenswerterweise durch die Institutionen (Kommune, Polizei etc.) vor den Verkehrsteilnehmern zu rechtfertigen – natürlich nicht nach einer Geschwindigkeitsmessung, sondern vor dem Aufstellen.

Eine Anregung, die in etlichen Kommentaren geäußert wird, zielt auf die Trennung von Überwachung der Einhaltung der Verkehrsregeln einerseits und Einnahme der Strafzahlungen andererseits, mit dem Ziel, keinen finanziellen, sondern nur einen moralischen Anreiz für die Überwachung zu schaffen. Die Situation ähnelt dem Bild vom Fuchs als Wächter des Hasenstalls: Wenn ein Hase zu schnell hoppelt und deshalb geschlachtet werden soll, macht es sehr wohl einen Unterschied, ob der Fuchs den Hasen selber fressen darf oder an bedürftige Tiere abgeben muss. Ebenso spielt es vermutlich für die Häufigkeit kommunaler oder polizeilicher Verkehrskontrollen eine Rolle, ob Strafzahlungen für Blitzer bei den Institutionen, die letztendlich allesamt staatliche (Sub-)Organisationen darstellen, bleiben oder an gemeinnützige Einrichtungen gehen.

Und die Moral von der Geschicht': “Hat der Rotfuchs euch am Kragen, hilft kein Betteln, hilft kein Klagen.”

Der Beitrag Die Räuber: Von Wegelagerern und Blitzern erschien zuerst auf PS.


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