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Blitzer – Mittel zur Steigerung der Verkehrssicherheit oder Abzocke?

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blitzer verkehrssicherheit abzocke
Foto: dpa

Von ALBRECHT WILKE

Neulich bin ich geblitzt worden – erstmals wieder seit etwa fünf Jahren. Auf der Autobahn. Mit Tempo 55 statt 40. Um es vorwegzunehmen:

– Ja, ich bin zu schnell gefahren.
– Ja, ich habe mich erwischen lassen.
– Ja, ich habe bezahlt.

Doch jetzt zum Aber. Die Straßenverkehrsordnung sieht vor: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird“ (§3 Abs. 1 StVO). Die Geschwindigkeitsmessung durch Blitzer soll genau an dieser Stelle mit dem Ziel eingreifen, den Verkehrsteilnehmer auf das Einhalten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu kontrollieren und im Notfall zu sanktionieren, um so die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten und eine Gefährdung durch erhöhte Geschwindigkeit zu vermindern.

Sind diese Bedingungen gegeben, wenn – wie in meinem Fall – auf der Autobahn wegen einer Fahrbahndelle die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 40km/h abgesenkt ist? Die Fahrbahndelle erwies sich dann doch als nicht so riesig, sondern auch mit weitaus höherer Geschwindigkeit überfahrbar. Aber wenn sie es tatsächlich nicht wäre, müsste sie dann nicht umgehend ausgebessert werden, um die Verkehrssicherheit seitens des Straßenbetreibers zu gewährleisten?

Dieses ist nur eines von vielen Beispielen in Deutschland, in denen die Polizei dem Bürger als Mittel zur Abzocke durch den Staat erscheint. Weitestgehend frei von Korruption, genießt die Polizei in Deutschland einen sehr guten Ruf. Jedoch wird dieser gefährdet, wenn der Verkehrsteilnehmer für ein Vergehen Strafe zahlen soll, welches er nicht als solches nachvollziehen kann. Dabei spielt es für den Verkehrsteilnehmer keine Rolle, ob das Geld in die Tasche des Polizisten oder in die Kasse des Staates (bzw. einer sonstigen Institution wie Bundesland, Gemeinde, Stadt usw.) fließt – sondern nur, dass es ihm aus seiner Sicht zu Unrecht weggenommen wird.

An dieser Stelle muss man zwischen zwei Arten von Strafe im Verkehr unterscheiden:

– Strafe mit moralischer Dimension, zum Beispiel für erhöhte Geschwindigkeit. Wer mit 30km/h zu viel an einer Schule vorbeifährt und riskiert, ein Kind zu überfahren, wird eine Strafe auch als berechtigt ansehen, sofern er bei klarem Verstand ist. Die jeweilige Institution fordert den Verkehrsteilnehmer zum Überdenken seines Verhaltens auf – mit Nachdruck durch die Geldstrafe.

– Strafe mit eher finanzieller Dimension, zum Beispiel für falsches Parken. Wer auf einem kostenpflichtigen Parkstreifen ohne ein gültiges Parkticket steht und anschließend ein Knöllchen an seinem Fahrzeug vorfindet, wird sich in der Regel nur ärgern, dass er erwischt worden ist. Die jeweilige Institution fordert von dem Verkehrsteilnehmer eine erhöhte Benutzungsgebühr nach – wie beim Schwarzfahren.

Und da liegt der Fehler im Blitzersystem: Ein Mittel zur Steigerung der Verkehrssicherheit wird soweit ad absurdum geführt, dass es dem Verkehrsteilnehmer nicht mehr als solches, sondern nur noch als Mittel der Abzocke vorkommt – sprich, dass er in seinem Verstoß gegen die StVO keine moralische Dimension, sondern nur noch eine finanzielle Dimension sieht, nämlich die der Aufbesserung eines ihm fremden Haushalts.

Darüber hinaus gibt es weitere Dinge im Rahmen der Geschwindigkeitskontrolle, die Autofahrer als ungerecht auffassen. Etwa Blitzer, die beim Fotografieren nicht aufleuchten und somit die Autofahrer ihren Verstoß gegen die StVO gar nicht rechtzeitig merken lassen. Oder getarnte Blitzer.

Was wir fordern, ist klar: eine Rückkehr des Blitzersystems zu der in der StVO implizierten Funktion. Auf dass es wieder der Verkehrssicherheit und nicht der Abzocke diene.

Der Beitrag Blitzer – Mittel zur Steigerung der Verkehrssicherheit oder Abzocke? erschien zuerst auf PS.


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